Förderungen
Die finanziellen Leistungen der Stiftung sollen an Maßnahmeträger gehen, deren Vorhaben mit den Zielen der Umweltstiftung Weser-Ems vereinbar sind. Dabei gelten diese Grundsätze:
Welche Projekte fördern wir?
Mit einem Klick auf die Bereichsüberschriften kommen Sie auf die Seite der in diesem Bereich geförderte Projekte.
Arten- und Biotopschutz
- Artenschwund auf regionaler Ebene aufhalten
- Innovative Lösungsansätze zum Artenschutz oder konkrete Maßnahmen zur Biotopgestaltung
Umweltkommunikation
- Wissensaustausch für junge Menschen
- Bildung und Verbreitung spezifischer umweltfachlicher Themen
- Umweltkommunikation unter Einsatz verschiedener Medien (z.B. Printmedien, Infoveranstaltungen, Ausstellungen, Aktionen)
Wissenschaft & Forschung
- Natur-, biotop- und artenschutzorientierte Forschungsvorhaben und Auswertungen
- Wissenschaftliche Veranstaltungen und Vorträge
Sonstiges
Ihr Projekt passt in keine der genannten Kategorien? Stellen Sie trotzdem einen Antrag, wenn Sie ein umweltrelevantes Thema haben.
Spielregeln
- Eine Förderung ist räumlich auf den Bereich Weser-Ems beschränkt, erfolgt außerhalb dieses Raumes nur in Ausnahmen. Jeder kann auf Antrag gefördert werden.
- Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Stiftungsmitteln besteht nicht.
- Verbände, Vereine, Gruppen und Initiativen werden ausnahmslos nur dann begünstigt, wenn sie glaubhaft machen, dass sie sich ehrenamtlich und ausschließlich für die Zwecke des Tier-, Natur- und Umweltschutzes einsetzen.
- Es wird ein Grundstock von Eigenmitteln beim Träger vorausgesetzt.
- Es können auch bereits durchgeführte Projekte gefördert werden.
- Es werden keine Mittel für Personal gefördert.
- Ein Nachweis über die Verwendung der Fördermittel ist zu führen. Teil davon sind drei von der Stiftung zur Dokumentation zu nutzende Fotos.
Der Weg innerhalb der Stiftung
Der Antrag wird gestellt
Grundsätze
1. Antragsberechtig ist jede natürliche und juristische Person, die sich für die Ziele des Natur- und Umweltschutzes einsetzt.
2. Das Fördergebiet ist auf die Region Weser-Ems beschränkt.
3. Es werden Eigenmittel bzw. Eigenleistungen beim Antragsteller vorausgesetzt.
Prüfung durch die Geschäftsführung
Arten- und Biotopschutz
Gefördert werden z.B. Projekte
● des Natur-, Biotop- und Artenschutzes, die den Abwärtstrend auf regionaler Ebene aufhalten können
● die innovative Lösungsansätze mit artenschutzrelevanten und konkreten Maßnahmen zur Biotopgestaltung beinhalten
● in besiedelten und unbesiedelten Landschaften inner- und außerhalb von Schutzgebieten.
Umweltkommunikation
Gefördert werden z.B. Projekte
● die den Wissensaustausch für junge Menschen, aber auch Bildung und Verbreitung spezifischer umweltfachlicher Themen des Natur- und Umweltschutzes beinhalten
● der Umweltkommunikation unter Einsatz verschiedener Medien (z.B. Printmaterial, Infoveranstaltungen, Ausstellungen, Aktionen)
Wissenschaft und Forschung
Gefördert werden z.B. Projekte:
● wie natur-, biotop-, und artenschutzorientierte Forschungsvorhaben und Auswertungen spezifischer wissenschaftlicher Veranstaltungen und Vorträge.
Vorstandsbeschluss
Sie erhalten Bescheid, ob Ihr Antrag bewilligt wurde.
Förderantrag stellen
Hinweis: Die Entscheidung über die Vergabe der Mittel findet jeweils im Frühjahr (22. April 2026) und im Herbst (18. November 2026) statt
- Bitte verwenden Sie ausschließlich dieses Formular.
- Formulieren Sie Art und Umfang Ihres Projektes kurz und prägnant
- Hilfreich können Fotos oder Skizzen sein
- Fügen Sie wenn möglich einen Finanzierungsplan bei
- Falls Ihnen bereits Belege vorliegen, bitten wir um deren Kopien (in angemessenem Umfang)
Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an info@uwe-stiftung.de.