Förderungen

Die finanziellen Leistungen der Stiftung sollen an Maßnahmeträger gehen, deren Vorhaben mit den Zielen der Umweltstiftung Weser-Ems vereinbar sind. Dabei gelten diese Grundsätze:

 

Jetzt Förderung beantragen

Welche Projekte fördern wir?

Mit einem Klick auf die Bereichsüberschriften kommen Sie auf die Seite der in diesem Bereich geförderte Projekte.

Arten- und Biotopschutz

  • Artenschwund auf regionaler Ebene aufhalten
  • Innovative Lösungsansätze zum Artenschutz oder konkrete Maßnahmen zur Biotopgestaltung

Umweltkommunikation

  • Wissensaustausch für junge Menschen
  • Bildung und Verbreitung spezifischer umweltfachlicher Themen
  • Umweltkommunikation unter Einsatz verschiedener Medien (z.B. Printmedien, Infoveranstaltungen, Ausstellungen, Aktionen)

Wissenschaft & Forschung

  • Natur-, biotop- und artenschutzorientierte Forschungsvorhaben und Auswertungen
  • Wissenschaftliche Veranstaltungen und Vorträge

Sonstiges

Ihr Projekt passt in keine der genannten Kategorien? Stellen Sie trotzdem einen Antrag, wenn Sie ein umweltrelevantes Thema haben.

Spielregeln

  • Eine Förderung ist räumlich auf den Bereich Weser-Ems beschränkt, erfolgt außerhalb dieses Raumes nur in Ausnahmen. Jeder kann auf Antrag gefördert werden.
  • Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Stiftungsmitteln besteht nicht.
  • Verbände, Vereine, Gruppen und Initiativen werden ausnahmslos nur dann begünstigt, wenn sie glaubhaft machen, dass sie sich ehrenamtlich und ausschließlich für die Zwecke des Tier-, Natur- und Umweltschutzes einsetzen.
  • Es wird ein Grundstock von Eigenmitteln beim Träger vorausgesetzt.
  • Es können auch bereits durchgeführte Projekte gefördert werden.
  • Es werden keine Mittel für Personal gefördert.
  • Ein Nachweis über die Verwendung der Fördermittel ist zu führen. Teil davon sind drei von der Stiftung zur Dokumentation zu nutzende Fotos.

Der Weg innerhalb der Stiftung

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Der Antrag wird gestellt

Grundsätze

1. Antragsberechtig ist jede natürliche und juristische Person, die sich für die Ziele des Natur- und Umweltschutzes einsetzt.

2. Das Fördergebiet ist auf die Region Weser-Ems beschränkt.

3. Es werden Eigenmittel bzw. Eigenleistungen beim Antragsteller vorausgesetzt.

Prüfung durch die Geschäftsführung

Arten- und Biotopschutz

Gefördert werden z.B. Projekte

● des Natur-, Biotop- und Artenschutzes, die den Abwärtstrend auf regionaler Ebene aufhalten können

● die innovative Lösungsansätze mit artenschutzrelevanten und konkreten Maßnahmen zur Biotopgestaltung beinhalten

● in besiedelten und unbesiedelten Landschaften inner- und außerhalb von Schutzgebieten.

Umweltkommunikation

Gefördert werden z.B. Projekte

● die den Wissensaustausch für junge Menschen, aber auch Bildung und Verbreitung spezifischer umweltfachlicher Themen des Natur- und Umweltschutzes beinhalten

● der Umweltkommunikation unter Einsatz verschiedener Medien (z.B. Printmaterial, Infoveranstaltungen, Ausstellungen, Aktionen)

Wissenschaft und Forschung

Gefördert werden z.B. Projekte:

● wie natur-, biotop-, und artenschutzorientierte Forschungsvorhaben und Auswertungen spezifischer wissenschaftlicher Veranstaltungen und Vorträge.

Vorstandsbeschluss

Sie erhalten Bescheid, ob Ihr Antrag bewilligt wurde.

Förderantrag stellen

Hinweis: Die Entscheidung über die Vergabe der Mittel findet jeweils im Frühjahr (22. April 2026) und im Herbst (18. November 2026) statt 

  • Bitte verwenden Sie ausschließlich dieses Formular.
  • Formulieren Sie Art und Umfang Ihres Projektes kurz und prägnant
  • Hilfreich können Fotos oder Skizzen sein
  • Fügen Sie wenn möglich einen Finanzierungsplan bei
  • Falls Ihnen bereits Belege vorliegen, bitten wir um deren Kopien (in angemessenem Umfang)

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an info@uwe-stiftung.de.